Hausordnung des Kinder- und

Jugendzentrums H99

 

 

§1     Gewalt in jeglicher Form ist verboten.

 

§2     Sexismus in jeglicher Form ist verboten.

 

§3     Der Konsum von Drogen, Alkohol und Tabak ist verboten.

 

§4     Radikalismus in jeglicher Form, egal ob Rechts- oder Linksextremismus, haben im Jugendzentrum nicht zu suchen.

 

§5     Diebstahl egal in welcher Form ist verboten und wird immer zur Anzeige gebracht.

  

§6     Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nur nach Absprache mit dem Personal des Jugendzentrums gestattet. Bei Verstößen werden die mitgebrachten Speisen und Getränke eingezogen, wenn es sich um Alkohol handelt, so kann dieser innerhalb von drei Tagen (während den Öffnungszeiten des Treffs) von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

 

§7     Das Jugendzentrum sowie der Parkplatz sind sauber zu halten. Jeglicher Abfall gehört in die breitgestellten Mülleimer.

 

§8     Die Anweisungen des Jugendpflegers und der Jugendgruppenleiter sind zu befolgen.